Mitteilungsblatt - Archiv
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Januar 2013 - Nr. 147

Januar 2013 - Auszug aus Nr. 147

Aus dem Gemeinderat

Verbringen Sie die Feiertage nicht gerade in einer Skihütte oder gar an einem südlich gele-genen Strand, dann zählen Sie mit uns zu Hause die Stunden bis zum Beginn des Neuen Jahres. Während sich 2012 genauso spannend und abwechslungsreich wie erwartet gezeigt hat, richten wir den Blick bereits auf 2013. Was wird uns erwarten? Wie wird sich „unser" Dorf weiterentwickeln? Dies sind nur einige Fragen, auf welche wir schon bald die ersten Antwor-ten erhalten werden. So bleibt dem Gemeinderat nur, den Dozwilerinnen und Dozwilern für das entgegengebrachte Vertrauen zu

Bewilligte Bauvorhaben

  • Anton Wicki, Granitsteinblöcke, Schmittenstrasse 4
  • Lucas Lukasiewicz, Teilausbau Dachgeschoss / Dachfenster, Amriswilerstrasse 10
  • Ruedi und Maja Grimm, Umgebungsgestaltung Neubau Wohnhaus, Fichtenstrasse 3 + 5
  • Giovanni und Rahel Palmisano, Anpassungen Fenster / Kamin, Käsereistrasse 14

Hundesteuer 2013

Alle Jahre wieder. Das gilt auch bei der Hundesteuer. Bis Ende März 2013 sind Hundehalter gebeten, die Hundesteuer am Schalter der Gemeindeverwaltung zu bezahlen. Wie gewohnt gelangen detaillierte Informationen per Flyer an die Haushaltungen in Dozwil.

e-Fisc 2012 – elektronische Einreichung hält Einzug im Thurgau

Während Fristverlängerungen wiederum elektronisch eingereicht werden können ist es nun für die Steuererklärung 2012 erstmals möglich, diese elektronisch über das Internet einzureichen.

Steuerwissen für Jugendliche

Am Thema „Steuern" führt kein Weg vorbei. Früher oder später wird jeder mit der Steuerer-klärung konfrontiert. Um dieses Thema insbesondere Jugendlichen näher zu bringen, ge-nügt jetzt ein „Klick" auf www.steuern-easy.ch.

Christbaum-Entsorgung

Versehen Sie Ihren Christbaum mit einer Gebührenmarke und stellen Sie diesen an den be-kannten Kehrichtsammelpunkten zur Abholung bereit. Ist Ihr Weihnachtsbaum länger als ei-nen Meter, dann schneiden Sie diesen in ein Meter lange Stücke. Auch wenn Ihr Christbaum dann in mehrere Stücke zerlegt ist, benötigen Sie dennoch nur eine Gebührenmarke.

Das vollumfängliche Mitteilungsblatt können Sie in der pdf-Datei nachlesen.