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EWD Dozwil Genossenschaft Elektrizitäts- und Wasserwerk |
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| Präsident |
Christian Schöni |
071 411 44 49 |
| Kassier |
Peter Krapf |
071 411 18 10 |
Die aktuell gültigen Preise ab 01. April 2009 finden Sie hier.
Allgemeine Tarifbestimmungen
Für Haushaltungen und für den Allgemeinverbrauch in Mehrfamilienhäusern wird der Tarif B in der Regel nicht angewendet.
1. Für jeden Zähler wird ein Grundpreis in Rechnung gestellt. Pro Wohnung, Gewerbe, Verwaltung, Versammlungslokale, Betrieb etc. oder für den Allgemeinverbrauch in Mehrfamilienhäusern wird je ein Zähler montiert. Eine Wohnung, die zu einem Gewerbe- oder Landwirtschafbetrieb gehört, kann gemeinsam mit diesem d.h. mit nur einem Zähler erfasst und verrechnet werden.
2. Als Hochtarifzeiten (HT) gelten die Stunden Montag bis Freitag von 07:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 07:00 bis 13:00 Uhr. Als Niedertarifzeiten (NT) gelten die übrigen Stunden.
3. Das Aufheizen von Warmwasserspeichern, Speicherheizungen und dergleichen erfolgt in der Regel während den Niedertarifzeiten. In den Hochtarifzeiten können die erwähnten Anlagen während bestimmten Perioden zur Aufheizung freigegeben werden.
4. Der Grundpreis pro Monat (Tarif A resp. Tarif B) werden auch für leerstehende Anlagen verrechnet, solange ein Zähler montiert ist.
5. Das Werk behält sich vor, den Blindenergiebezug (kVarh) zu messen. Ist er während den Hochtarifzeiten grösser als 43% (cos phi = 0.92) des gleichzeitigen Wirkenergiebezuges (kWh), so wird der Mehrverbrauch pro Blindkilowattstunde (kVarh) verrechnet.
6. Für Widerstandsschweissmaschinen und dergleichen mit kurzen Einschaltzeiten kann zusätzlich eine Grundtaxe von Fr. 2.80 exkl. MWSt resp. Fr. 3.02 inkl. MWSt pro kVA Nennleistung und Monat erhoben werden.
7. Für provisorische Anschlüsse von Baustellen und dergleichen werden durchgehend 40 Rp. exkl. MWSt resp 43.04 Rp inkl MWSt pro kWh und ein Jahresgrundpreis gemäss Tarif B verrechnet. Ausserdem wird an den Bauherren oder Auftragsgeber für die Montage und Demontage von Zählern, Provisorien etc. eine separate Rechnung nach Aufwand gestellt. Es wird kein Niedertarif gewährt.
8. Jeder Strombezüger erhält periodisch Teilrechnungen, die den mutmasslichen Verbrauch berücksichtigen. Alle 6 resp. 12 Monate wird der Zähler abgelesen und für diese Zeit eine definitive Schlussrechnung erstellt. Die Zahlungsfrist für sämtliche Rechnungen beträgt 30 Tage netto.
9. Die Einreihung der einzelnen Stromkunden in die entsprechende Tarifgruppe obliegt dem Vorstand der EWD.
10. Auf der Rechnung werden die Detailpreise exklusive Mehrwertsteuer aufgelistet. Die Mehrwertsteuer wird auf das Rechnungstotal erhoben, separat ausgewiesen und hinzuaddiert.
11. Als weitere Bestimmungen sind zu beachten:
- Reglement über die Abgabe Elektrischer Energie
- Niederspannungs-Hausinstallationenkontrolle (NIV)
- Niederspannungs-Installations-Norm (NIN)
- Werkvorschriften EWN
- Feuerpolizeiliche Vorschriften des Kantons
Rücklieferungstarif: Leistung kleiner 30 KW
Tarif R 1: Aus Erzeugungsanlagen, die mit nicht erneuerbarer Energie betrieben werden
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exkl. MWSt |
inkl. MWSt |
| Grundpreis |
Fr. 14.00 pro Monat |
Fr. 15.07 pro Monat |
| Arbeitspreis HT |
9.0 Rp pro KWh |
9.68 Rp pro KWh |
| Arbeitspreis NT |
6.5 Rp pro KWh |
6.99 Rp pro KWh |
Tarif R2: Aus Erzeugungsanlagen, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden
1. Messung mit Rücklaufzähler
2. Tarif A, Punkt 2 und 3
Neue Verordnung über Niederspannungs-Installationen (NIV)
Die neue Verordnung über die Niederspannungs-Installationen ist nun in Kraft. Sie können das entsprechende Dokument hier herunterladen.
Die Stromkennzeichnung, gemäss Energieverordnung (EnV, Art. 1), finden Sie hier.
Die aktuell gültigen Preise ab 01. April 2009 finden Sie hier.
Wasserhärte
Die Wasserhärte beträgt 13 bis 16 franz. Härtegrad (=weich).
Wasserqualität
Gemäss Lebensmittelverordnung muss periodisch über die Qualität des Trinkwassers informiert werden. Die anfangs 2006 durchgeführte amtliche Untersuchung hat folgende Ergebnisse gebracht:
| Herkunft |
Behandlung |
Aerobe, mess. Keime (30°)/ml Toleranzwert=300 |
| Seewasser Bodensee (Seewasserwerk Kesswil), Bezug ab Seeleitung im Reservoir Dozwil |
Mehrstufige Aufbereitung, Netzschutz durhc Chlordioxid-Zugabe |
0 - 40 |
Versorgungsgebiet:
Dozwil (580 Einwohner), Hamisfeld, Gemeinde Hefenhofen (45 Einwohner) und Flurhof, Gemeinde Uttwil (5 Einwohner)
Verbrauch pro Kopf 2004/2005: 225 Liter pro Kopf und Tag