Entschuldigungen
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Entschuldigungen

Entschuldigungen sind schriftlich und begründet, nach Möglichkeit vor der Übung, spätestens aber innert 48 Stunden nach versäumtem Aufgebot oder nach der Rückkehr, dem Fourier zuzustellen oder können mit dem untenstehenden Abmeldungsformular online erfasst werden.

Als Entschuldigungsgründe gelten, gemäss Reglement Abs. 32, Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub und Militärdienst. Die Feuerwehrkommission kann in besonderen Fällen weitere wichtige Gründe gelten lassen.